Familie Schierding – Ihr Bestattungshaus in 3. Generation

Willkommen

Einladung zum persönlichen Gespräch

Wir sind in einem Bestattungshaus groß geworden und haben uns ganz bewusst auch für den Beruf des Bestatters entschieden. Menschen in Trauerphasen mit Empathie zu begleiten, ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie dabei zu unterstützen, ihre Liebsten würdevoll zu verabschieden, das erfüllt uns jeden Tag aufs Neue.

Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und sind Ihre Ansprechpartner für individuelle Wünsche.

Ihre Olaf Schierding und Ina Schierding-Schwerk

Das Unternehmen Schierding

Im Mitarbeiterportrait

Ina Schierding-Schwerk

Ina Schierding-Schwerk

Olaf Schierding

Olaf Schierding

Eberhard Brandes

Eberhard Brandes

Philipp Rogoll

Philipp Rogoll

Helmut Peters

Helmut Peters

Die Schierding-Philosophie

Zuhörer, Ratgeber und Wegbegleiter

Wir sind in der Regel Ihre erste Anlaufstelle in einem Trauerfall. Deshalb sehen wir es nicht nur als unsere Aufgabe, eine passende Trauerfeier und Bestattungen für Sie zu organisieren. Wir bei Bestattungen Schierding sind vor allem gute Zuhörer, verlässliche Begleiter, einfühlsame Ratgeber und immer auch ein bisschen Seelentröster.

Unsere Tür steht offen für Trauernde – unser Haus ist ein vertrauenswürdiger Ort für den letzten Abschied.

Wir sind an Ihrer Seite.

Heinrich Schierding
Heinrich Schierding

Die Schierding-Standorte

In Hoheneggelsen und Groß Lafferde für Sie da

In unseren Räumlichkeiten an unseren zwei Standorten bieten wir Ihnen die nötige Zeit und Ruhe für Gespräche und Beratungen. Außerdem können Sie in unserer Ausstellung einen Eindruck von den verschiedenen Sarg- und Urnenmodellen gewinnen. Durch die große Vielfalt an Materialien und Designs findet sicher jeder ein passendes Modell.

Wir sind in unserer Heimat sehr verwurzelt und gern für die Menschen hier vor Ort da. Auch für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Bestattungsvorsorge sind Sie uns in Hoheneggelsen und Groß Lafferde willkommen.

Standort

Bahnhofstraße 20-24
31185 Hoheneggelsen
+49 (0)5129 - 2 79
info@schierding-bestattungen.de

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Standort Groß Lafferde
Bierstraße 70
31246 Groß Lafferde
+49 (0)5174 - 80 04 74

Erste Schritte

Was im Trauerfall zu tun ist.

Schritt 1

Einen Arzt verständigen

Zunächst muss der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Dafür rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an: Telefon 116 117

Tritt der Sterbefall nicht zu Hause ein, sondern beispielsweise im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich in der Regel das Personal vor Ort darum.

Schritt 2

Mit uns Kontakt aufnehmen

Nach der Ausstellung der Todesbescheinigung können Sie mit Ihrem Bestattungshaus Schierding Kontakt aufnehmen.

Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und kümmern uns dann um alles Weitere: Telefon 05129-279

 

 

 

 

Schritt 3

Unterlagen zusammenstellen

Für die Organisation einer Bestattung und den dazugehörigen Bescheinigungen benötigen wir einige Dokumente der verstorbenen Person. Zunächst sind wichtig:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Stammbuch
  • Versicherungskarte der Krankenkasse (elektronische Gesundheitskarte)

In unserem Ratgeberbereich finden Sie dazu eine entsprechende Checkliste zum Download.

 

Unsere Leistungen im Überblick

Unser Leistungsangebot ist umfänglich. Wir können Ihnen ganz viel abnehmen, wenn Sie das wünschen. Nehmen Sie bitte so viel Leistung und Service in Anspruch, wie es für Sie gut ist. Auf alle Fälle begleiten wir Sie die gesamte Zeit fürsorglich und stehen Ihnen auch mit Tipps und Hilfe zum Beispiel für Trauerliteratur oder eine professionelle Trauerbegleitung zur Seite.

Rund um die Bestattung

• Überführungen
• Hygienische Versorgung
• Durchführung aller Bestattungsarten
• Entwurf / Druck / Versand der Trauerpost
• Große Auswahl an Särgen und Urnen
• Absprachen mit Friedhöfen (Kolumbarium)
• Individuelle Erinnerungsschmuckstücke

Gestaltung der Trauerfeier

• Absprachen mit Geistlichen oder freien
  Trauerrednern
• Abstimmungen zur Trauerfloristik
• Organisation von Dekorationen für den Ort der
  Trauerfeier
• Planung und Durchführung der musikalischen
  Begleitung
• Vorschläge für das Trauerkaffee im Anschluss an
  die Trauerfeier

Erledigung von Formalitäten

• Beschaffung von Sterbeurkunden
• Meldung über das Standesamt an das
  Nachlassgericht
• Abmeldungen (Krankenkasse / Rentenkasse /
  Versicherungen / Vereine)
• Benachrichtigung der Sterbegeldversicherung
  oder der Treuhand

Weitere Eindrücke:

Das Kolumbarium

Leicht erklärt.

Ein Kolumbarium ist eine kleine Urnenkammer, die mittels Steinplatte verschlossen wird. Da Kolumbarien, die ganz unterschiedlich gestaltet sein können, stets viele solcher Kammern beherbergen, erinnern sie ganz entfernt an einen Taubenschlag (lat. columba „Taube“).

In Hoheneggelsen befindet sich in der Wehrkirche seit 2012 das erste Kolumbarium der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche von Hannover. Das Hauptschiff der Kirche wird weiterhin für Gottesdienste genutzt, der Turmraum wurde so umgestaltet, dass 256 Urnen hier einen besonders geschützten Platz finden. Die Kammern sind hier nicht mit Stein-, sondern mit Glasplatten abgedeckt. Haben Sie Interesse an der Beisetzung im Kolumbarium der Wehrkirche, sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie ausführlich.

Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es weitere Alternativen, die mit moderneren Bestattungsformen verbunden sind.

Bestattungsarten

Früher führte der letzte Weg zwangsläufig in einem Sarg auf den Friedhof. Heute können Sie zwischen verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten auswählen. Vielleicht finden Sie die Vorstellung beruhigend, im Wald bestattet zu werden oder sich im Rahmen einer Seebestattung für immer mit dem Meer zu verbinden?  

Bestattungen Schierding führt alle Bestattungsarten durch und unterstützt Sie dabei, den passenden letzten Ruheort zu finden.

Traditionell

Die Erdbestattung

Die Beisetzung erfolgt in einem Sarg und je nach Friedhof in einem Wahl- oder Reihengrab. Nach der Trauerfeier begleiten die Trauergäste den Sarg zum Grab und verabschieden sich dort. In Wahlgräbern können mehrere Personen beigesetzt werden, deshalb dienen sie oft als Familiengrabstätte. Beim Reihengrab legt der Friedhof die genaue Grabstelle fest.

Traditionell

Die Feuerbestattung

Bei dieser Bestattungsart kann die Trauerfeier mit dem Sarg oder erst nach der Einäscherung mit der Urne stattfinden. Eine Urne kann in einem Urnenwahlgrab, einem Urnenreihengrab oder in einem Rasenurnengrab beigesetzt werden. Eine Einäscherung ist auch die Voraussetzung für alternative Bestattungsarten wie die Baumbestattung oder Seebestattung.

Urnenkammer

Kolumbarium

In Hoheneggelsen befindet sich in der Wehrkirche seit 2012 das erste Kolumbarium (Urnenwand) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche von Hannover. Das Hauptschiff der Kirche wird weiterhin für Gottesdienste genutzt, der Turmraum wurde so umgestaltet, dass hier 256 Urnen einen besonders geschützten Platz finden. Die Kammern sind nicht wie üblicherweise mit Steinplatten, sondern mit Glasplatten abgedeckt.

Große Freiheit

Die Seebestattung

Bei einer besonderen Verbindung zum Meer wünschen sich viele Menschen eine Seebestattung. Bestattet wird in einer wasserlöslichen Urne außerhalb der 3-Meilen-Zone in der Nord- oder Ostsee oder auf anderen Weltmeeren. An Bord des Schiffes wird in der Regel eine kleine Trauerzeremonie abgehalten. Die Angehörigen erhalten im Anschluss eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzungsstelle.

Auf besonderen Wunsch

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung findet in den meisten Fällen in einer Urne statt. Diese wird auf einem weitläufigen Rasenfeld beigesetzt. Die Beisetzung findet bei dieser Bestattungsart ohne die Angehörigen statt, da die genaue Stelle des Grabplatzes nicht bekannt sein soll und dementsprechend auch nicht gekennzeichnet wird. Wer diese Art der Bestattung wünscht, sollte das am besten vorher schriftlich festhalten.

Naturverbunden

Baumbestattung

Die biologisch abbaubare Urne wird in einem eigens dafür vorgesehenen Waldstück am Fuße eines Baumes beigesetzt. FriedWald@ und Ruheforst@ sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Bei uns liegt der nächste Friedwald in Elm und der nächste Ruheforst befindet sich in Heiningen. Die Grabpflege übernimmt bei dieser Bestattungsart die Natur.

Berge, Wiesen, Bäche

Naturbestattungen

In der Schweiz sind auch Bestattungen der Asche auf natürliche Art möglich. Im Kanton Bern werden Naturbestattungen auf einer Almwiese, in einem Bergbach und an einem Baum oder Felsen angeboten. Nur in seltenen Fällen kann ein Namensschild angebracht werden. In jedem Fall erhalten die Hinterbliebenen aber eine Karte mit den genauen Koordinaten des Beisetzungs- bzw. Verstreuungsortes.

Trauerfloristik / Trauerdruck / Trauermusik

Trauerfloristik

Kaum jemand möchte auf Trauerfloristik verzichten. Blumen schmücken, duften und trösten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Trauerblumen und sorgen zusammen mit erfahrenen Floristen für liebevoll gebundene Kränze, Gestecke und Grabbeigaben.Blumen besitzen auch Symbolkraft und übermitteln letzte Botschaften, wenn die Worte fehlen. Auch hier helfen wir Ihnen gerne und klären Sie über die verschiedenen Bedeutungen auf. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu einem passenden Floristen her.

Trauerdruck

Traueranzeigen und Trauerbriefe haben in unserer Kultur Tradition und sorgen dafür, dass keiner mit seiner Trauer lange allein bleiben muss. Informieren Sie Verwandte, Freunde und Bekannte über Ihren Verlust. Ihre Trauerpost kann individuell gestaltet und mit Fotos und passenden Zitaten ausgeschmückt werden.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen. Wir nehmen Ihnen auf Wunsch auch die Adressierung und Frankierung sowie den Postversand Ihrer Trauerkarten und Danksagungen ab.

 

Trauermusik

Wenn das Lieblingslied ertönt oder beruhigende Klaviermusik erklingt, kann das Erinnerungen wecken und trösten. Musik spielt eine immer größere Rolle auf Trauerfeiern, weil Musik pure Emotion und ein Leben ohne Musik unvorstellbar ist. Und Musik schafft eine sehr persönliche Atmosphäre.

Sehr gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und helfen Ihnen, einen passenden musikalischen Rahmen für die Trauerfeier auszuwählen.

 

 

Bestattungsvorsorge

Sarg oder Urne, Friedhof oder Baumbestattung, religiöse Zeremonie oder Trauerfeier mit Rockmusik? Möchten Sie lieber nicht Ihren Angehörigen solche emotionalen Entscheidungen überlassen? Und möchten Sie auch nicht, dass andere für die Kosten Ihrer Bestattung aufkommen müssen? Es gibt viele gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge!

Bestattungen Schierding berät Sie umfassend und kostenlos zur Bestattungsvorsorge. Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin, in dem wir Ihnen dann die verschiedenen Möglichkeiten, Vertragsinhalte und Finanzierungsmodelle vorstellen.

Inhalte eines Bestattungsvorsorge-Vertrages

In einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge können Sie Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche verbindlich festlegen. Das wird Ihren Angehörigen später das beruhigende Gefühl geben, alles in Ihrem Sinne zu gestalten. Mögliche Vertragsinhalte sind beispielsweise:

• Bestattungsart, Friedhof / Beisetzungsort, Grabstelle
• Ort und Art der Trauerfeier (Dekoration, Redner, Musik)
• Individuelle Wünsche (Trauerkleidung, Spenden)
• Adressaten der Trauerpost

Gut zu wissen: Während der Laufzeit ist es jederzeit möglich, noch Änderungen im Vertrag vorzunehmen.

Finanzierung einer Bestattungsvorsorge

Zur finanziellen Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten bieten sich Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Treuhandkonto:
Hier erfolgt die Einzahlung bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG als Einmalzahlung. Ein Vertragsabschluss ist bis ins hohe Alter und ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Sterbegeldversicherung:
Hier leisten Sie monatliche oder jährliche Ratenzahlungen und erlangen bereits nach 18 Monaten den vollen Versicherungsschutz.

Beide Finanzierungsmodelle garantieren eine sichere Geldanlage und Schutz vor unberechtigtem Auflösungsverlangen.
Es ist allein Ihre Entscheidung, welches Modell Sie für Ihre Bestattungsvorsorge wählen. Bestattungen Schierding ist Partner des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Unser Ratgeber für Sie

Ihre Entscheidung

Die Patientenverfügung

Im Leben kann es zu Situationen kommen, in denen Sie nicht mehr selbst Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen äußern können. Für solche Fälle ist die Patientenverfügung gedacht.
Mit der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, in welchen Krankheitssituationen welche Behandlungen erfolgen sollen und wann keine medizinischen Maßnahmen mehr von Ihnen gewünscht sind.

Eine Patientenverfügung kann formlos verfasst werden und bedarf keiner notariellen Beglaubigung, muss aber mit Datum und Unterschrift unterzeichnet sein. Informieren Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung und den Aufbewahrungsort.

Detaillierte Informationen zur Patientenverfügung enthält eine Broschüre des Bundesministeriums für Justiz, die wir Ihnen hier zu Download bereitgestellt haben.

 

Gut zu wissen

Das rechtskräftige Testament

Sie sind kein Millionär? Trotzdem kann es auch für Sie sinnvoll sein, ein Testament aufzusetzen. Dieses lohnt sich immer dann, wenn Ihre gewünschten Erben von der in Deutschland gesetzlich festgelegten Erbfolge abweichen. Damit Ihr Testament rechtskräftig ist, gilt Folgendes zu beachten:
Ihr Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Alternativ können Sie eine Beurkundung durch einen Notar vernehmen lassen. Dieser übernimmt dann auch die Registrierung und Verwahrung beim Amtsgericht.

Eltern, Ehepartnern, Kindern, also den nächsten Verwandten steht jedoch auf jeden Fall ein Pflichtteil zu, der eingeklagt werden kann, wenn der Pflichtberechtigte im Testament nicht berücksichtigt wurde.

Weitergehende Informationen zum Thema „Erben und Vererben” finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz, die wir Ihnen hier zu Download bereitgestellt haben.  


Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

 

Hilfreiche Downloads

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf diesen Seiten auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und impliziert keine Wertung.